Elternrat

Mitglieder des aktuellen Elternrates sind:

Frau Wilken (3b), Vorsitzende
Frau Kurth, (3b)
Frau Gerke, (4a, VSKa)
Frau Gundlach-Jentsch (4b)
Frau Heilig (1b)
Frau Henke (2a, VSKa)
Frau Höldtke (3b)
Frau Naervig-Jensen (3b)
Frau Seifert (4b, 1b)
Stellvertreter:innen:
Frau Brüdgam (2a)
Herr Ströming (1c)
Herr von der Beeck (3c, 1c)
Frau Zühlke (1c)


Stand: Oktober 2023

Haben Sie Fragen oder Anliegen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir stellen dann gerne den Kontakt für Sie zum Elternrat her.

Aufgaben des Elternrats
(1) An den allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schulen, die ausschließlich  nicht  mehr  schulpflichtige  Schülerinnen  und  Schüler  unterrichten,  muss,  an beruflichen Schulen soll ein Elternrat gebildet werden.

(2) Der Elternrat soll
1.  die Eltern oder die Klassenelternvertretungen über aktuelle
Schulfragen und vor wichtigen Entscheidungen der Schulkonferenz
oder des Schulvorstands informieren; er kann dazu Versammlungen
der Eltern oder der Klassenelternvertretungen einberufen,
2.  mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Schülerrat bei
der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule
zusammenwirken,
3.  sich in der regionalen Öffentlichkeit im Rahmen der von der
Schulkonferenz oder dem Schulvorstand vorgegebenen Grundsätze
für die Belange der Schule einsetzen.

(3) Der Elternrat wählt die Mitglieder für den Kreiselternrat und die Schulkonferenz oder den Schulvorstand.

(4) Dem Elternrat ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben vor
1.  Beschlüssen der Schulkonferenz oder des Schulvorstands von
grundsätzlicher Bedeutung,
2.  der Zusammenlegung und Teilung von Klassen und Schulstufen oder
deren Verlegung an andere Schulen.

(5) Elternrat und Klassenelternvertretung sollen einander in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützen. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende oder einzelne vom Elternrat  beauftragte  Mitglieder  sind  berechtigt,  an  Klassen-  oder  Schulstufenelternabenden teilzunehmen.