Lernförderung

Seit dem Schuljahr 2011 sieht das neue Schulgesetz kein Wiederholen mehr vor.
Ziel ist es, dass alle Kinder die Klassenziele durch entsprechende Förderung erreichen (Fördern statt Wiederholen). Um dieses zu ermöglichen, stehen den Schulen finanzielle Mittel für Lernförderung zur Verfügung. Über die Aufnahme zur Lernförderung entscheidet die Zeugniskonferenz. Gefördert wird meist durch Honorarkräfte in klasseninternen Lerngruppen mit einer Gruppengröße von maximal 3-5 Kindern. In speziellen Fällen können Kinder auch eine Einzelförderung erhalten. Der Unterricht ist in den normalen Schultag integriert und entlastet somit die Schülerinnen und Schüler.
Wir machen die Erfahrung, dass unsere Honorarkräfte sehr engagiert den Förderunterricht erteilen und Fluktuationen der Honorarkräfte in unserer Schule sehr gering sind. Dieses ist für die Zusammenarbeit mit den Kindern aber auch für die Lehrer gut und förderlich.
Im Rahmen der Inklusion bietet die Lernförderung eine zusätzliche Möglichkeit, gezielt individuelle Förderung und Forderung besser gewährleisten zu können. Der Kompetenzzuwachs ist in allen Klassen ersichtlich.